„Verbot“ von Cannabis-Aktien: So kann man es umgehen!

Deutschland ist eine Servicewüste, das gilt auch für den Kapitalmarkt. Die Deutsche Börse-Tochter Clearstream will ab Ende September keine Cannabis-Aktie mehr verwahren, was einem Verbot gleichkommt. Am Markt löst diese Entscheidung Kopfschütteln aus, doch es gibt Hoffnung!

Der neue Milliardenmarkt

Im Herbst wird man in Kanada gemütlich auf seinem Sofa seinen Joint rauchen können. Die Legalisierung der Droge ist nun endgültig durch. Seit dem Jahr 2012 wurde auch sukzessive in diversen US-Bundesstaaten Marihuana für den privaten Konsum entkriminalisiert. So liberal war das tendenziell puritanische Nordamerika wohl noch nie! An den Börsen dort setzte schon vor Jahren ein entsprechender Boom ein. Die Unternehmen kämpfen um Anteile in einem neu entstehenden Milliardenmarkt! Und auch deutsche Anleger sind mit von der Partie. Die Umsätze in entsprechenden Cannabis-Aktien sind hierzulande hoch. Die Anleger setzen auf Gewinne in einem neuen Markt, für Banken und Broker gibt es zusätzliche Einnahmen durch Gebühren. So weit, so gut!

Ein Monopolist und seine fragwürdigen Entscheidungen

Doch es ist einmal mehr die Deutsche Börse AG, die den Anlegern in die Suppe spuckt. Denn am vergangenen Sonntag hat deren Tochter Clearstream, die für die Verwahrung von Wertpapieren verantwortlich ist, angekündigt, den Handel mit den Aktien aus der Cannabis-Branche einzustellen! Konkret heißt es: „Clearstream Banking informiert die Kunden darüber, dass es einen effektiven Geschäftsschluss am 28. September 2018 geben wird. Es wird aus rechtlichen Gründen nicht mehr möglich sein Wertpapiere bei Clearstream Banking abzuwickeln, wo das Hauptgeschäft direkt oder indirekt mit Cannabis und anderen Drogenprodukten verbunden ist“. Betroffen sind fast 150 Wertpapiere, darunter auch Schwergewichte wie Aurora Cannabis,  Canopy Growth, Emerald Health Therapeutics, Marapharm Ventures und auch Aphria, ein Cannabis-Hersteller für den medizinischen Gebrauch. „Medical Marihuana“ ist aber seit dem 10. März 2017 in Deutschland legal (hier gibt es die komplette Liste der betroffenen Aktien). Betroffen sind übrigens nicht die Aktien von Pharmakonzernen, die auf Cannabis basierende Medikamente herstellen! Der „Dienstleister“ Clearstream macht sich mit diesem De facto-Verbot lächerlich. Diese Entscheidung ist mehr als fragwürdig in einem Land, in dem Anleger ohnehin schon weiträumig bevormundet werden! Richtigen Schutz aber vor Betrügern erfahren sie kaum, wie das Beispiel der am Graumarkt tätigen Container-Investmentfirma P&R zeigt.

Warum sitzt eigentlich Clearstream in Luxemburg?

Doch es kommt noch besser. Denn Clearstream schiebt den „schwarzen Peter“ der Luxemburger Börsenaufsicht zu. Damit seien einem die Hände gebunden! Mag ja sein, dass Luxemburg das so entscheidet. Doch was hat das mit Deutschland zu tun? Ganz einfach: Clearstream hat seinen Sitz in der mitteleuropäischen Steueroase. Hier stellt sich natürlich die Frage, warum ein Quasi-Monopolist aus Deutschland eine solch wichtige Tochtergesellschaft im Ausland ansiedelt. Gewinne in Deutschland machen, aber im Ausland versteuern! Dankeschön!

Kopfschütteln in Frankfurt

Wenn man in diesen Tagen durch die Wolkenkratzer-Schluchten Frankfurts spaziert und die Banker auf das Thema Deutsche Börse anspricht, wird nur noch mit dem Kopf geschüttelt. Die Branche wird von Niedrigzinsen und hohe Regularien zerpflückt. Und nun nimmt man ihnen auch noch eines der wenigen lukrativen Geschäfte weg. Der Monopolist ist in der Finanz-Community unbeliebt – um es einmal vorsichtig auszudrücken. Ein Händler stellte zum Cannabis-Verbot einen interessanten Vergleich an: Anleger dürfen beispielsweise Aktien von Herstellern von Schnellfeuerwaffen (für den Hausgebrauch!) aus den USA kaufen. Aber die sind doch auch hierzulande veboten! Wo ist also der Unterschied zu Cannabis-Aktien?

Gibt es noch Hoffnung?

Doch es gibt auch Hoffnung. Derzeit sind die Broker und Banker nur wütend. Doch wie wir hören bereiten einige Finanzdienstleister juristische Schritte gegen das Quasi-Handelsverbot vor. Ob sie wirklich gegen diese Entscheidung vorgehen wollen, wird man in den nächsten Wochen sehen. Denn bis Ende September bleibt nicht mehr viel Zeit.

So kann man das Verbot umgehen!

Doch es gibt Wege und Mittel dieses Verbot zu umgehen. Und so geht es:

1. Am einfachsten ist es natürlich ein Depot bei einem Broker in Kanada zu eröffnen. Wer ohnehin viel mit kanadischen Aktien handelt – Stichwort Rohstoffe, Blockchain/Cryptocurrencies oder eben Marihuana – für den sollte sich dieser Schritt lohnen. Doch der Aufwand ist groß, denn das geht nur vor Ort.

2. Auf den Broker kommt es an: Clearstream sitzt in Luxemburg und ist für die Verwahrung von Wertpapieren in Europa zuständig. Wer bei seiner Order als Handelsplatz direkt Kanada wählt, der hat mit Clearstreams nichts zu tun. Die Orders kosten in der Regel ein wenig mehr, dafür aber sind an der Heimatbörse auch die Spreads meist deutlich enger.

3. Zudem gibt es auch in Deutschland viele Broker, die nicht mit Clearstream zusammenarbeiten, sondern mit Wettbewerbern. Ob das der Fall ist, erfährt man direkt bei seinem Broker.

Der einfachste Weg ist es wohl, sein Depot sukzessive von in Deutschland gekauften Cannabis-Aktien zu leeren. Im Anschluss kann man die Papiere dann an der Heimatbörse in Kanada erwerben. Dafür bleibt einem noch genügend Zeit. Auf den zusätzlichen Kosten aber wird man als Privatanleger wohl sitzenbleiben!

 

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